Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lagerraum Ostholstein UG (haftungsbeschränkt)

Standort: Industrieweg 15, 23730 Neustadt

1. Geltungsbereich
Die Lagerraum Ostholstein UG (haftungsbeschränkt), im folgenden Vermieter genannt, vermietet Lagerräume an Privatpersonen und Unternehmer an folgenden Standorten: "Industrieweg 15, 23730 Neustadt" und "Neukoppel 4a, 23758 Oldenburg in Holstein"


2. Vertragsgegenstand
Durch Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter während den entsprechenden Abhol- und Lieferzeiten Zugang zu seinem angemieteten Lagerraum.

3. Bezahlung

Alle Zahlungen (ausser dem Pfand für die Chipkarte = 10,00 € und dem Pfand für den Lagerraumschlüssel = 10,00 €) sind per Überweisung auszuführen.
Die Lagerrummiete muss immer vorab, spätestens jedoch bis zum 3. des zu zahlenden Monats bezahlt sein.
Der Mieter erhält eine Dauermietrechnung. Weitere Rechnungen werden nicht erstellt.


4. Vertragsdauer
Der Mietvertrag kann auf unbestimmte oder auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Monat.

5. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Sie ist in schriftlicher Form einzureichen.
Als Grundlage des Kündigungstags wird der Eingang der Kündigung beim Vermieter anerkannt.

6. Untervermietung
Der Mieter ist nicht berechtigt den Lagerraum, auch nicht teilweise, unterzuvermieten.

7. Anschrift
Der Mieter ist bei Abschluss des Mietvertrages dazu verpflichtet, seine richtige Wohnungsanschrift, Telefonnummer und falls vorhanden seine email Adresse unter der er erreichbar ist, mitzuteilen.
Sollten sich seine Daten unter denen der Mieter erreichbar ist ändern, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

8. Nutzung
Der Mieter ist dazu verpflichtet den Lagerraum in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Bauliche Veränderungen oder Befestigungen an der Decke, den Wänden oder dem Boden sind verboten. Der Lagerraum darf nur für Lagerzwecke benutzt werden. Eine Nutzung des Lagerraums als Büro oder Wohnraum ist verboten.
Schäden, die durch die Nutzung des Mieters entstanden sind, sind vom Mieter vollständig zu bezahlen.
Es dürfen keine Lebensmittel, verderbliche Waren, Tiere, Pflanzen, feuer- und explosionsgefährliche, selbstentzündende, giftige, ätzende, radioaktive oder übelriechende Gegenstände oder Substanzen eingelagert werden. Die Lagerung von Waffen, Suchtstoffen, Müll oder von Ungeziefer befallbaren Gegenständen o. ä. ist verboten. Es dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden.
Es dürfen keine Gegenstände auf den Fluren gelagert werden.
Der Mieter verpflichtet sich den Lagerraum und das Gebäude so zu nutzen, das keine anderen Mieter gestört werden.
Im gesamten Gebäude und ausdrücklich auch in den einzelnen Lagerräumen herrscht ein striktes Rauchverbot. Auch offenes Feuer ist im Gebäude nicht gestattet.

9. Betreten des Lagerraums durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt nach rechtzeitiger Ankündigung den Lagerraum zur Prüfung des Zustandes und zur Reparatur, zu betreten.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.
Der Mieter und der Vermieter verpflichten sich die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Wert der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.